Die Fraktion Die Grünen
beantragt, den Einsatz von Mährobotern nach Einbruch der Dunkelheit zu untersagen.
Begründung:
Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz nachtaktiver Tiere wie Igel, Kröten, Eidechsen und Schlangen, die durch die automatisierten Geräte schwer verletzt oder getötet werden können. Umweltverbände wie der BUND und der NABU haben wiederholt auf die Gefahren hingewiesen, die Mähroboter für die heimische Tierwelt darstellen. Igel sind nachtaktiv und machen sich nach Einbruch der Dämmerung auf Futtersuche. Zudem handelt es sich nicht um Fluchttiere, weshalb sie sich zusammenrollen, wenn die Mähroboter in ihre Nähe kommen und erleiden dann von den rasiermesserscharfen Klingen schlimme und sehr häufig in den meisten Fällen tödliche Verletzungen. Seit kurzem steht der west-europäische Igel als „potenziell gefährdet“ auf der Roten Liste.
Nach der „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“ des Bundes dürfen Rasenmäher in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht betrieben werden. Diese Verordnung gilt jedoch nicht für Mähroboter, da diese nicht handgeführt oder sitzend geführt werden, sondern selbstständig fahren. Dies führt dazu, dass Mähroboter auch nachts im Einsatz sein können, was eine erhebliche Gefahr für nachtaktive Tiere darstellt.
Mehrere Städte und Gemeinden haben bereits den Einsatz von Mährobotern in der Nacht verboten.