Der Schüttelgraben zwischen West-Umfahrung und Teiler B14/B29 wird renaturiert.
Begründung:
Der untere Teil des Schüttelgrabens wurde in zwei Schritten bereits erfolgreich renaturiert, zahlreiche Fische und Wasservögel haben sich dort eingefunden. Im oberen Bereich verläuft der Schüttelgraben noch kanalisiert in einem Beton- bzw. Steinbett. Im Uferbereich ist ausreichend Platz, um den Bachverlauf wieder naturnah zu gestalten. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass alle Gewässer bis 2027 in einen guten Zustand versetzt werden. Gewässer 2. Ordnung fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden. Die Wege entlang des Schüttelgrabens werden von vielen Spaziergänger*innen genutzt. Der Weg ist zudem die ausgewiesene Fahrradverbindung nach Fellbach. Sinnvoll wäre es, bereits den Anschluss unter der Bundesstraße durch an den unteren Bereich mit zu bedenken, der sicherlich aufwändig zu realisieren und nicht Teil dieses Antrags ist.